Grundstückssuche:

 

- erschlossene Grundstücke senken die Baunebenkosten um tausende von Euro (die Medien sollten zumindest an der Straße anliegen)

 

- die Straße sollte schon erstellt sein, sollte bisher nur ein Sandweg vorhanden sein, können später hohe Straßenerrichtungskosten auf einen zukommen (daran wird man zwangsweise von der Gemeinde beteiligt)

 

- wenn möglich nach provisionsfreien Grundstücken Ausschau halten

 

- tritt als Verkäufer die Stadt oder Gemeine auf, kann man davon ausgehen, dass keine horenden Kaufpreisforderungen gestellt werden

 

- nicht mehr als den aktuellen Bodenrichtwert für das Grundstück zahlen (kann zu Problemen in der Finanzierung kommen, da die Bank nur den Bodenrichtwert bei der Bewertung anerkennt)

 

- keine Koplungsverträge (Grundstück und Bau aus einer Hand in einem Vertrag) abschließen da dann die Grunderwerbsteuer auf Haus und Grundstück gezahlt werden muss

 

- es bietet sich auch an in der Zwangsversteigerung nach Grundstücken Ausschau zu halten (Erwerb mitunter deutlich unter dem Verkehrswert möglich)

 

Bauträgersuche

 

- ein namenhafter bonitätsstarker Bauträger hat oberste Priorität

 

- sollte der Bauträger während der Bauphase insolvent gehen, gibt es große Probleme auch im Hinblick auf die Fertigstellung und bereits vorausgezahlte Beträge

 

- deshalb gilt: die Zahlungen im Werkvertrag so zu gestalten, dass nur nach Baufortschritt ausgezahlt wird (viele Bauträger fordern schon Beträge bei Vertragsabschluss und Erstellung der Planungunterlagen)

 

- es bietet sich in diesem Zusammenhang an die Raten nach Makler und Bauträgerverordnung zu leisten (große Bauträger ändern ihren Zahlungsplan ab)

 

- achtet auf eine Bauzeitgarantie (eine Baubeginngarantie geben Bauträger in der Regel nicht ab da Behörden dazwischen geschaltet sind)

 

- viele Bauträger locken mit günstigen Angeboten, die aber den geringsten Standard beinhalten

 

- bitte darauf achten, welche Fliesenmaterialpreise enthalten sind

 

- viele Bauträger schließen die Bodenplatte aus

 

- die Baubeschreibung muss daher ganz genau gelesen werden

(bei allen Punkten wo steht, dass der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen hat, sind die Kosten also von einem selbst zu tragen)

 

- es bietet sich an einen Baubetreuer zu beauftragen (sollte man nicht vom Fach sein), dieser erkennt Mängel sofort

 

- alle Abweichungen vom Standard lassen sich die Bauträger gut bezahlen, es bietet sich an bei der Angebotseinholung bei allen Bauträgern die gleichen Ausstattungsmerkmale zu fordern um eine Vergleichgrundlage zu haben

 

Darlehensvertrag

 

- einen Bauträgervertrag sollte man erst abschließen, wenn man bereits eine Finanzierungszusage hat (die Erfüllung des Bauträgervertrages ist trotz fehlender Finanzierung vorgeschrieben)

 

- für die Beantragung der Finanzierung reicht es in der Regel einen Werkvertragsentwurf einzureichen (der unterzeichnete Vertrag wird dann von der Bank beauflagt)

 

- bei dem aktuellen Zinsniveau sollte man Laufzeiten von 20-30 Jahren abschließen um Planungssicherheit zu haben

 

- bei Neubauvorhaben und Erfüllung der KFW 70 Standards kann man insgesamt 2 KFW Darlehen in Höhe von jeweils 50.000,00 EUR beantragen

 

 

unser Nachbar baut auch mit HvH
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